Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf seinen Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Die Aufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind die Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen, Produkten, Berechnungen und Preisen von Anbietern.

Als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden kann, wer:

  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt.
  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann.
  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt.
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.
  • und die persönliche Eignung besitzt.

Die jeweilige Bestellkörperschaft (IHK, oder HWK) hat die Qualifikation geprüft und überwacht auch die Einhaltung der in der jeweiligen Sachverständigenordnung geregelte Fortbildungsverpflichtung.