Privatgutachten
Privatgutachten werden von Unternehmen, Einzelpersonen oder Rechtsanwälten (einer Partei) in Auftrag gegeben.
Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in einer rechtlichen Auseinandersetzung aufgrund der nachgewiesenen Unabhängigkeit eher als Entscheidungshilfe anerkannt als Privatgutachten nicht bestellter Gutachter.
Bei einer bereits bestehenden rechtlichen Auseinandersetzung können Sie mit einem Privatgutachten Ihre berechtigten technischen Einwände sachkompetent vortragen.