Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten kann den Vorteil haben, dass nach dessen Erstellung, Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann und somit das rechtliche Verfahren gegebenenfalls kürzer und kostengünstiger sein kann.

 

  • Der Auftraggeber ist hierbei das Gericht.
  • Der Sachverständigenbeweis wird im Zivilprozess von den Rechtsanwälten (Verfahrensparteien) des Rechtsstreits beim Gericht beantragt.
  • Die Durchführung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
  • Der Sachverständige erhält als Auftragsbeschreibung einen Beweisbeschluss. Dieser formuliert den Auftragsgegenstand bzw. die sogenannten Beweisfragen.

Diese Verfahren können auch als eigenständige so genannte selbständige Beweisverfahren (früher: Beweis- Sicherungsverfahren) durchgeführt werden.