Ein Gerichtsgutachten kann den
Vorteil haben, dass nach dessen Erstellung, Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann und somit das rechtliche Verfahren gegebenenfalls kürzer und kostengünstiger sein kann.
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Der Auftraggeber ist hierbei das Gericht.
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Der Sachverständigenbeweis wird im Zivilprozess von den Rechtsanwälten (Verfahrensparteien) des Rechtsstreits beim Gericht beantragt.
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Die Durchführung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
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Der Sachverständige erhält als Auftragsbeschreibung einen Beweisbeschluss. Dieser formuliert den Auftragsgegenstand bzw. die sogenannten Beweisfragen.
Diese Verfahren können auch als eigenständige so genannte selbständige Beweisverfahren (früher: Beweis- Sicherungsverfahren) durchgeführt werden.