Mögliche Kontrollen 

Generell sind alle Anlagen jeweils im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme, nach größeren Umbauten oder nach der letzten Energetischen Inspektion einer erneuten Energetischen Inspektion zu unterziehen.


Betroffen sind alle Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, unabhängig davon, ob sie die Räume direkt oder über eine Lüftungsanlage kühlen.


Die energetische Inspektion macht aber auch für kleinere Anlagen Sinn oder für solche, die keine Kühlfunktion beinhalten.