Energetische Inspektion nach § 12 EnEVEnergetische Inspektion nach EnEV § 12 an Klima- und Lüftungsanlagen

Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen ab 12 kW Kälteleistung alle 10 Jahre eine energetischen Inspektion durchzuführen.
Die Energieeinsparverordnung sieht in § 12 bereits seit 2007 vor, Klimaanlagen in Gebäuden alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterwerfen. Das Inspektionsprotokoll ist seit 2009 vom Anlagenbetreiber den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Wie effizient arbeitet Ihre Lüftungsanlage?
Entspricht Ihre Anlage noch dem aktuellen Bedarf?
Mit wie viel Energieeinsatz wird Ihre Anlage betrieben?